Schadstoffkataster - Schadstofferkundung
Wir fertigen für Sie zuverlässige Schadstoffkataster an.
Bei Umbau- oder Abbrucharbeiten müssen Bauherren, Planer und ausführende Gewerke vorab klären, ob durch Gebäudeschadstoffe besondere Schutzmaßnahmen für Handwerker, Gebäudenutzer oder die Anwohner erforderlich sind.
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Asbest und andere Gebäudeschadstoffe sind in zahlreichen alten Gebäuden verbaut, die jetzt zur Renovierung, Sanierung oder Abriss anstehen. Dabei ist große Vorsicht geboten.
Vor jeder Sanierung im Altbestand muss vor der Arbeitsaufnahme ein Schadstoffkataster erstellt werden.
Unsere qualifizierten Schadstoffexperten entnehmen im Rahmen von systematischen Gebäudebegehungen Materialproben, die in Fachlaboren auf Asbest, PAK, PCB oder Biozide analysiert werden.
Eindeutige Problemstoffe, z.B: "alte KMF", werden im Bericht dokumentiert.
Werden im Rahmen der durchgeführten Analytik Gebäudeschadstsoffe festgestellt, kann durch uns eine gezielte Schadstoffentfernung erfolgen, bevor Ihre Gewerke Ihre gewünschten Arbeiten in einem sicheren Arbeitsumfeld ausführen können.
Schadstofferkundung ist Bauherrenpflicht.
"Der Auftraggeber hat aufgrund seiner Verpflichtungen aus § 17 Abs. 1 Satz 2 GefStoffV, § 2 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit § 4 Baustellenverordnung und gegebenenfalls anderer Rechtsvorschriften zu ermitteln, ob in den an den Auftragnehmer zur Bearbeitung übergebenen Materialien Gefahrstoffe enthalten sein können." Quelle: TRGS 524
Im Zentrum dieser Forderungen steht der Schutz von am Bau Beschäftigten Personen und den Schutz zukünftigen Gebäudenutzern. Auch die fachgerechte Entsorgung von belasteten Baustoffen ist nur nach vorheriger Untersuchung der fraglichen Stoffe möglich.,
Vor Umbau- oder Abbrucharbeiten sollte daher das Objekt auf Schadstoffe untersucht werden.